Verpflichtende Scheidungsberatung (§95)

Ab 1. Februar 2013 wurde im österreichischen Familienrecht vereinbart, dass es eine verpflichtende Beratung für jede einvernehmliche Scheidung §95 geben muss. Eltern können getrennt oder jeder für sich diese Beratung in Anspruch nehmen.

Im Mittelpunkt der Beratung steht das Erleben der Kinder, deren Bedürfnisse, Wünsche, Nöte, Ängste und Reaktionen im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung sowie die Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation der Kinder.

  • Termine:

    nach Vereinbarung

  • Preise:

    Elternberatung pro Einheit € 85

  • Anfragen:

    Bitte wenden Sie sich an Ihre nächstgelegene Beratungsstelle

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